Durch eine Weisung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) an die Austro Control (ACG) ist bekannt geworden, dass in Österreich eine generelle Transponderpflicht im Luftraum E ab 5500FT bzw. ab 7500FT geplant ist.
Bisher waren Paragleiter, Hängegleiter und Segelflieger von dieser Transponderpflicht explizit ausgenommen. Das Ministerium argumentiert, dass mit der Einführung von SERA (Standardised European Rules of the Air) dies in Österreich notwendig geworden ist. Das deutsche Verkehrsministerium sieht diese Notwendigkeit nicht und wird trotz Einführung von SERA eine Ausnahme für Para-, Hängegleiter und Segelflieger vorsehen.
Wird diese Verordnung wie geplant umgesetzt, ist dies der Tot für den Streckenflug mit Para- und Hängegleitern in Österreich. Der Betrieb eines Transponders ist für Para- und Hängegleiter aus rechtlichen, technischen und finanziellen Gründen praktisch unmöglich.