Flugbetriebsordnung
für das Hängegleiter- und Gleitschirmgelände Rammelsberg
(gemäss Beschluss der JHV vom 20.02.2005)
Regelungen für den Nordweststartplatz
Allgemeine Regelungen
1. Der Rammelsberg ist ein Vereinsfluggelände. Gastpiloten dürfen das Gelände nur nutzen, wenn sie zuvor eine Tageskarte erworben haben und die Flugbetriebsordnung zur Kenntnis genommen haben. Wird ein Gastpilot am Startplatz ohne Tageskarte angetroffen, muss er mit Flugverbot rechnen.
2. Vor dem ersten Start ist die Landewiese genau zu besichtigen.
3. Drachen sollen im Bereich unterhalb des Windsacks landen (nördlich). Gleitschirme sollen
oberhalb des Windsacks landen (südlich).
4. Auf landende Drachen ist besonders zu achten. Behindert oder gefährdet ein Pilot einen anderen bei der Landung, muss er mit Flugverbot rechnen.
5. Nach der Landung ist die Landewiese sofort zu verlassen. Die Fluggeräte sind auf dem Abbauplatz zusammenzulegen.
6. Aufziehübungen auf der Landewiese sind bei Flugbetrieb vom Berg verboten.
7. Die Auffahrt zu den Startplätzen mit privaten Kraftfahrzeugen ist untersagt.
8. Toplandungen auf den Startplätzen sind verboten, wenn der Startplatz nicht frei ist.
9. Eine Stunde vor Sonnenuntergang darf das Vereinsfahrzeug nicht mehr zum Startplatz fahren!
10. Flugunfälle sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.
Regelungen für den Südweststartplatz
1. Piloten, die hier starten wollen, benötigen eine Einweisung.
Gastpiloten benötigen zusätzlich den B-Schein.
2. Die schriftliche Einweisungsbestätigung ist mitzuführen und wird von der Flugaufsicht kontrolliert.
3. Der Startplatz darf nicht von Flugschülern benutzt werden.
4. Startplatz ist vom 15. September bis 15. Oktober gesperrt.
5. Es darf nicht bei Seitenwind gestartet werden.
6. Bei einer Flughöhe von 50 m unter Start ist die Landewiese sofort anzufliegen.
7. Beim Flug zur Landewiese ist ausreichender Abstand zum Berg einzuhalten. Die Gaststätte Maltermeister Turm ist immer westlich zu umfliegen. Auch bei Startüberhöhung muss die Landewiese außen um der Berg herum angeflogen werden (wg. Lee hinter der Kuppe und im Steinbruch).
8. Wegen der Leewirbel darf nur geringfügig in Richtung Herzberg geflogen werden. Die einzuhaltenden Abstände richten sich nach Flughöhe und Windgeschwindigkeit.